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   BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 189.90   

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BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 189.90 (https://dejure.org/1991,8716)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1991 - 1 WB 189.90 (https://dejure.org/1991,8716)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1991 - 1 WB 189.90 (https://dejure.org/1991,8716)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausschreibung von Verwendungsmöglichkeiten innerhalb der Bundeswehr trotz fehlender Übernahmemöglichkeit - Ausschluss von der Teilnahme am Auswahlverfahren für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (OffzMilFD) nach dreimaliger Teilnahme ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.07.1989 - 1 WB 42.89

    Offiziere des militärfachlichen Dienstes - Zulassung zur Laufbahn - Wiederholung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 189.90
    Denn bei der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD handelt es sich um eine Verwendungsentscheidung, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats truppendienstlicher Natur ist (vgl. Beschlüsse vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - <BVerwGE 53, 265> und vom 13. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 42.89 - m.w.N.).

    Das gilt auch für Entscheidungen im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (Beschluß vom 13. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 42.89 -).

  • BVerwG, 16.03.1977 - 1 WB 137.76
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 189.90
    Denn bei der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD handelt es sich um eine Verwendungsentscheidung, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats truppendienstlicher Natur ist (vgl. Beschlüsse vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - <BVerwGE 53, 265> und vom 13. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 42.89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.02.1982 - 1 WB 42.81

    Offizier des militärfachlichen Dienstes - Zulassung zur Laufbahn -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 189.90
    Das gilt, wie der Senat bereits entschieden hat, auch für die hier maßgebliche Regelung der Nrn. 408 Buchstabe b) und 409 ZDv 20/7 (Beschluß vom 19. Februar 1982 - BVerwG 1 WB 42.81 -).
  • BVerwG, 28.01.1981 - 1 WB 173.79

    Anspruch auf Zulassung zum militärischen Auswahllehrgang für die Laufbahn der

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 189.90
    Das hat der Senat bereits für die Festlegung von allgemeinen Altersgrenzen entschieden (Beschlüsse vom 28. Januar 1981 - BVerwG 1 WB 173.79 - und vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 17.80 -).
  • BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 17.80

    Zulassung zur Reserveoffizierslaufbahn - Höchstaltersgrenze - Truppendienst

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 189.90
    Das hat der Senat bereits für die Festlegung von allgemeinen Altersgrenzen entschieden (Beschlüsse vom 28. Januar 1981 - BVerwG 1 WB 173.79 - und vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 17.80 -).
  • BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 120.90

    Rechtsmittel

    Das gilt, wie der Senat bereits entschieden hat, auch für die hier maßgebliche Regelung der Nr. 409 ZDv 20/7 (Beschluß vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 189.90 -).

    Der Soldat hat keinen Anspruch darauf, durch einen Laufbahnwechsel gefördert zu werden, wenn militärische Zweckmäßigkeitserwägungen dagegen sprechen (Beschluß vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 189.90 -).

  • BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 13.97

    Anspruch eines Soldaten auf Zulassung zur Offizierslaufbahn - Überprüfung der

    Ein Soldat hat auch aus Gründen der Fürsorgepflicht keinen Anspruch darauf, durch einen Laufbahnwechsel gefördert zu werden, wenn diesem militärische Zweckmäßigkeitsüberlegungen entgegenstehen (Beschlüsse vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 189.90 -, vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 120.90 - und vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 70.96 -).
  • BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 179.90

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (OffzMilFD) -

    Auch der geeignete Bewerber muß es hinnehmen, wenn er bei Ausschöpfung der Wiederholungsmöglichkeiten (vgl. Nr. 407 ZDv 20/7) stets am Bedarf scheitert (vgl. Beschluß vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 189.90 -).
  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 70.96

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Entscheideung des

    Ein Soldat hat auch aus Gründen der Fürsorgepflicht keinen Anspruch darauf, durch einen Laufbahnwechsel gefördert zu werden, wenn diesem militärische Zweckmäßigkeitsüberlegungen entgegenstehen (Beschlüsse vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 189.90 - und vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 120.90 -).
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